Referenzen

Die bisher erschienenen Untersuchungen „Was der Mensch braucht“ wurden in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen mit großem Interesse aufgenommen. Dabei soll hier auszugsweise auf einige ausgewählte Sekundärquellen verwiesen werden:

Studie „Was der Mensch braucht“ 2010:

[…] Somit gibt es in beiden Systemen „normative Setzungen“, wobei beim „Warenkorb-Modell“ die vom BVerfG geforderte „Transparenz“ und „Nachvollziehbarkeit“ hinsichtlich Produkte, Produkt-Mengen und deren Preise besteht, beim „Statistik-Modell“ hingegen lediglich anonyme EUR-Beträge ermittelt werden, ohne Zuordnungs-Möglichkeit zu bestimmten notwendigen Produkten.

[…]

Aktuellere Modell-Berechnungen für einen Warenkorb führten zu deutlich höheren Leistungen als derzeit von der Bundesregierung diskutiert, siehe Hausstein: EUR 685 monatlich: […]

Deutscher Bundestag, Ausschuss Arbeit und Soziales (Ausschussdrucksache), 26.10.2010 [PDF]

[…] Das Bundesverfassungsgericht hält sowohl das Warenkorbmodell als auch das Statistikmodell für gerechtfertigt (Absatz 166). Ersteres wird charakterisiert als „Berechnung des Existenzminimums anhand eines Warenkorbs notwendiger Güter und Dienstleistungen mit anschließender Ermittlung und Bewertung der dafür zu entrichtenden Preise“.

[…]

Dementsprechend breit ist das Spektrum derzeit vorliegender Ergebnisse, das von 132 Euro (Thießen/Fischer 2008) bis 685 Euro (Hausstein 2010) reicht. […]

[Anm. LH: Die unkommentierte, direkte Gegenüberstellung der Thießen-/Fischer-„Studie“ und der Untersuchung „Was der Mensch braucht“ ist wenig zielführend. Eine dezidierte inhaltliche Auseinandersetzung mit der 132-Euro-Studie unter: Beachtung einer „Studie“]

Friedrich-Ebert-Stiftung, WISO Diskurs, Oktober 2010 [PDF]

[…] Für eine möglichst realitätsnahe Berechnung des Regelsatzes des ALG II empfehlen wir die Berücksichtigung der empirischen Analyse Was der Mensch braucht von Lutz Hausstein. Er hat in seinen Berechnungen eine „eklatante Unterdeckung“ beim derzeitigen Regelsatz festgestellt und fordert einen monatlichen Betrag von 685 Euro. […]

Parallelbericht zum UN-Staatenbericht (Parallelbericht der Allianz für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Deutschland) 2011[PDF]

[…] Lutz Hausstein, vormaliger Landessprecher der ASG Sachsen, hat mit dieser Analyse eine neue Definition des Mindestregelsatzes vorgegeben, die einer ernsthaften Diskussion wert scheint. […]

Binsenbrenner, 04.02.2010

Eine neue Analyse aus Sachsen ermittelt erhebliche Diskrepanzen zwischen dem gültigen Hartz-IV-Regelsatz und dem tatsächlichen Bedarf. Die seit Jahren andauernde – und in den letzten Monaten forcierte – öffentliche Debatte über Arbeitslose, vermeintliche Missbrauchszahlen, Arbeitszwang oder die Senkung der Sozialleistungen veranlasste den – durch seine Teilnahme an der Widerlegung der Thießen/Fischer-Studie bekannten – Autor Lutz Hausstein zu einer Untersuchung über die Höhe einer sozialen Mindestsicherung, die den Anforderungen des Grundgesetzes sowie der Menschenrechte gerecht wird. […]

Neue Rheinische Zeitung, 10.02.2010

Studie „Was der Mensch braucht“ 2011:

Nachdem der Regelsatz beim ALG II zum 1.1.2011 um ganze fünf Euro angehoben wurde und er damit nach Ansicht vieler Kritiker weiterhin deutlich zu niedrig liegt, legt Lutz Hausstein nun, wie bereits im letzten Jahr, eine neue, ausführliche Bedarfsermittlung vor. Wie auch andere Berechnungen, beispielsweise die des Bündnisses für einen 500-Euro-Eckregelsatz, kommt Hausstein zu dem Ergebnis, daß der aktuelle Regelsatz nicht den tatsächlichen Bedarf deckt und somit den verfassungsmäßigen Vorgaben nicht entspricht. […]

NachDenkSeiten, 29.04.2011

Spiegelfechter, 29.04.2011

Binsenbrenner, 28.04.2011

Harald Thome Newsletter, 20.04.2001

LabourNet Germany

Axel Troost, MdB, finanzpoltischer Sprecher DIE LINKE

[…] Diese Frage stellte sich schon einmal im Februar des vergangenen Jahres und wurde von Lutz Hausstein umfassend beantwortet. […]

Sozialticker, 29.04.2011

[…] Eine neue, ausführliche Bedarfsermittlung hat der Sozialwissenschaftler Lutz Hausstein vorgelegt. Er kommt zu dem Ergebnis, daß der aktuell beschlossene Regelsatz nicht den tatsächlichen Bedarf deckt und somit den verfassungsmäßigen Vorgaben nicht entspricht. […]

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, 23.05.2011

[…] Hausstein unternimmt einen ernst zu nehmenden Versuch, einen Warenkorb aufzustellen. Er kommt auf einen Eckregelsatz von 685 €. Weil er die Warenkorb-Methode ernst nimmt, verkündet er auch nicht, dass damit der Betrag gefunden sei, der für alle Menschen vom Säugling bis zum Greis als Menschenrecht zu gelten habe.

[…]

Man kann bei diesem Warenkorb nicht von überzogenen Ansprüchen sprechen, auch wenn man über das ein oder andere diskutieren könnte. Allein die genannten Beträge gehen schon um etwa 150 € über das gegenwärtige EVS-Niveau hinaus. […]

Bündnis 500 Euro Eckregelsatz, 12.07.2011

[…] Lutz Hausstein ermittelt mit seiner Warenkorbbestimmung mit derzeitigen Preisen einen Bedarf von 697,45Euro netto pro Monat (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung). Das wären mit den derzeitigen durchschnittlich als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung von rund 304 Euro dann insgesamt 1001 Euro netto pro Monat (also rund 1.000 Euro) zur Sicherung der Existenz und (Mindest-)Teilhabe. […]

Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, Positionspapier, Dezember 2011 [PDF]

Studie „Was der Mensch braucht“ 2015:

[…] Gewissermaßen an der alten Methode setzen Fundamental-Kritiker der gegenwärtigen Bestimmung der Regelleistungen im Hartz IV-System an – und sie bilden damit das obere Ende des Antwortspektrums ab, wie hoch denn der Regelsatz sein müsste/sollte. Diese Frage wird sicher unweigerlich von vielen aufgerufen werden. So wird derzeit beispielsweise aus den Reihen der Wohlfahrtsverbände statt der 399 Euro pro Monat ein Regelsatz von 485 Euro gefordert. Aus der Perspektive der Fundamental-Kritiker ist auch das noch viel zu wenig.
Erst 730 Euro Hartz-IV-Satz decken das soziokulturelle Existenzminimum, so ist ein Interview mit einem ausgewiesenen Vertreter dieser Richtung überschrieben: Lutz Hausstein.
Der versucht schon seit Jahren eine ganz eigene Art der Ermittlung dessen, was die Menschen bräuchten.

[…]

Was kritisiert Hausstein?

»Viele Menschen können sich unter den Bedingungen von Hartz IV auch einfachste Selbstverständlichkeiten nicht mehr leisten, weil sie zu wenig Geld zur Verfügung haben.
350.000 Haushalten wurde 2013 etwa der Strom abgeschaltet, weil sie die Rechnung nicht mehr bezahlen konnten. Und 1,5 Millionen Menschen müssen jede Woche den für sie demütigenden Weg zu einer Lebensmitteltafel antreten, weil ihr Geld nicht fürs Essen reicht.«
Ihn bewegen die vielen demütigenden Umstände, viele zwangsweise Verzichte auf einfache Dinge, die für jeden anderen in unserer Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sind. Und dann geht es gegen die amtliche Berechnungsmethodik. Sein zentraler Ansatzpunkt dagegen:

»Immer wieder wird durch Politiker gegenüber der Öffentlichkeit gebetsmühlenartig wiederholt, dass damit der Bedarf ermittelt würde. Doch eben dies ist überhaupt nicht Inhalt der Statistik-Methode auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), … Mithilfe der … Statistikmethode wird nur das Ausgabeverhalten eines ebenfalls armen Bevölkerungsteils ermittelt, der aufgrund seines eigenen, sehr niedrigen Einkommens auch nur wenig Geld zur Verfügung hat. Mit einer Bedarfs- Ermittlung hat dies jedoch nichts zu tun.«

Und er bringt seine Kritik an diesem methodischen Ansatz mit einem Bild auf den Punkt:

»Ich vergleiche das gern mit der absurden Situation, wenn sich jemand mit einem Digitalthermometer an die Autobahn stellen würde, um damit die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Autos zu messen. Das Thermometer liefert absolut exakte Daten, sogar bis auf die zweite Kommastelle genau. Wenn man diese Zahlen nun allerdings öffentlich als gemessene Geschwindigkeiten bezeichnen würde, wäre das Gelächter riesengroß. Zurecht. Wenn allerdings die Ausgaben eines ebenfalls armen Bevölkerungsteils, der selbst bereits Mangel leidet, als „Bedarf“ einer immer größer werdenden Bevölkerungsgruppe dargestellt werden, herrscht andächtige Stille.«

Hausstein outet sich als Anhänger der Warenkorb-Methode: »Die benutzte Aufstellung eines Warenkorbs ist ja nun keineswegs eine Erfindung von mir. Denn von 1955 bis 1990 wurden schon mithilfe des Warenkorbmodels soziale Sicherungsleistungen berechnet.«
Um seine eigene, subjektive Wahrnehmung zu reduzieren, wurde jede einzelne Bedarfsposition in seiner Studie zudem von mehreren, unabhängigen Personen auf Plausibilität überprüft, um somit am Ende zu größtmöglicher Objektivität zu gelangen.
Das Ergebnis seiner Berechnungen:

»Um unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Voraussetzungen mit einem Minimum an Lebensstandard leben zu können, werden rund 730 Euro monatlich benötigt. Zuzüglich der regional erheblich differierenden Wohnkosten.
Der aktuell gültige Betrag von 399 Euro hingegen reicht gerade einmal knapp dafür aus, die grundlegenden, physischen Lebensbedürfnisse abzudecken. Eine soziokulturelle Teilhabe ist damit jedoch keinesfalls möglich oder muss durch einen Verzicht physischer Notwendigkeiten schmerzhaft „gegenfinanziert“ werden.« […]

Prof. Dr. Stefan Sell (Hochschule Koblenz/Campus Remagen, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), 11.12.2015

[…] Hausstein kritisiert in seiner Studie zu Recht die Statistikmethode, die von Bundesregierung bzw. von Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften zur Bedarfsermittlung bzw. -beschreibung genutzt wird: „Zusammenfassend kann man feststellen, dass die EVS-Statistik schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln.“ (S. 18) Bei dieser Methode werden die Ausgaben einer willkürlich festgelegten Einkommensgruppe zur Grundlage der Bedarfsermittlung herangezogen. Da die derzeit ausgewählten Einkommensgruppen (die unteren 15 Prozent in der Einkommenshierarchie bei Alleinstehenden) bereits unterhalb der Armutsrisikogrenze und in materieller Unterversorgung leben, ist das absurd: von den Ausgaben Armer wird der Bedarf für Arme abgeleitet (dazu auch Blaschke 2012, S. 128 ff.) Das ergibt zwangsläufig einen Armutsregelbedarf, derzeit 399 Euro für alle Grundsicherungen.

[…]

Hausstein ermittelt für 2015 einen Regelbedarf (ohne Kosten von Unterkunft und Heizung) von monatlich rund 734 Euro (S. 42 f.). Das Existenzminimum mit den durchschnittlichen, derzeit als „angemessen“ anerkannten Kosten von Unterkunft und Heizung (monatlich ca. 300 Euro für Alleinstehende) läge dann bei rund 1034 Euro. Unterstellt, dass die derzeit in den Kommunen anerkannten Kosten von Unterkunft und Heizung nicht die notwendigen Ausgaben für eine angemessene Wohnung abdecken, kann das reale derzeitige Minimum zur Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe (ob nun für Grund-/Mindestsicherungen oder für Grundeinkommen) bei einer Größenordnung von weit über 1050 Euro angesetzt werden. Diese Höhe würde auch den Hochrechnungen der verschiedenen Armutsrisikogrenzen für Deutschland, die dem EU-Standard entsprechen, auf das Jahr 2015 ergeben. Die derzeit öffentlich verfügbaren Daten: Sozioökonomisches Panel – SOEP – im Jahr 2011 980 Euro, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – im Jahr 2008 1063 Euro. […]

Netzwerk Grundeinkommen, 01.06.2015

Mit der empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung von Lutz Hausstein liegt eine Regelsatzermittlung nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes und den zumindest so formulierten Intentionen des Gesetzgebers vor. Danach benötigt eine gesunde erwachsene Person monatlich 734,- Euro um ein menschenwürdiges Leben führen zu können zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Dieser Regelsatz wurde mit der Warenkorbmethode ermittelt, die ein konkretes und nachprüfbares Bild der möglichen Ausgaben der Leistungsempfänger für eine menschenwürdige Lebensführung aufzeigt.

[…]

Lutz Hausstein weist in seiner Arbeit eindeutig nach, dass die Statistik-Methode gar nicht in der Lage ist, ein reales Ergebnis zu erbringen. Sie bildet die durch Armut eingeschränkte Lebensführung ab, die durch Mangel und Ausgrenzung auffällt und eine Teilhabe ausschließt.

Weshalb eine solche Methode, deren Nichteignung für den vorgesehenen Zweck bereits 1983 von den Professoren Hanesch, Weth und Stahlmann nachgewiesen wurde, weiterhin Anwendung findet, geht auch aus der Argumentation von Lutz Hausstein hervor. Die Methode ist intransparent bezüglich konkreter Ausgabepositionen und bietet vielfältige Manipulierungsmögichkeiten. Mit einer gezielten Auswahl von Referenzhaushalten und der Einjustierung als relevant oder nicht relevant ist jedes gewünschte Ergebnis erzielbar und es wird dabei noch der Anschein der Wissenschaftlichkeit gewahrt.

Die LINKE Sachsen, 13.06.2015

Lutz Hausstein hat es mal wieder getan. Er hat die Menschenwürde in Ziffern bemessen. In Euro. Freilich, die Menschenwürde ist eigentlich unbezahlbar. Aber so kann man in dieser Welt wohl nicht mehr argumentieren. Also muss einer rechnen. Und da kam Lutz ins Spiel. Bei 730 Euro im Monat fängt die Menschenwürde an. Alles darunter ist unwürdig.

Der derzeitige Eckregelsatz deckt die Würde des Menschen, die bekanntlich ja unantastbar sein soll, nur zu 55 Prozent ab. Ein Minimum an Lebensstandard ist damit nicht zu machen. Man muss knapsen, sich vom Mund absparen und sich die Haare selbst schneiden. Für Sparfüchse und Romantiker natürlich kein Problem. Aber die sind kein Maßstab die Würde betreffend. Lutz Hausstein hat dezidiert aufgelistet, wieviel ein Mensch benötigt, um partizipieren – das heißt: um würdig an dieser Gesellschaft teilhaben – zu können. Aber der Regelsatz des Arbeitsministeriums ist nur ein Teilzeit-Regelsatz, einer, der bei 55 von 100 aufhört, weil es die neoliberale Agenda und ihre manischer Sparzwang so vorgibt. Und nicht mal diese Semi-Würde ist unantastbar, denn von ihr sanktionieren sie auch noch Beträge weg, wenn sie glauben, dass man es verdient hat. […]

Ad sinistram, 03.06.2015

[…] Laut Hausstein reicht der derzeitige Hartz IV Regelsatz mit 399 Euro gerade einmal knapp dafür aus, „die grundlegenden, physischen Lebensbedürfnisse abzudecken.“ Eine soziokulturelle Teilhabe am gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Leben muss entweder unter Verzicht an Lebensmitteln schmerzhaft erspart werden oder ist schlichtweg nicht möglich. Zu dieser Teilhabe gehört es, beispielsweise ins Kino oder Theater zu gehen, Geburtstage auszurichten oder regelmäßige Hobbys zu pflegen.

Laut der umfangreichen Arbeit reichen die aktuellen Hartz IV-Sätze nicht aus, um ein Leben in Würde zu garantieren. Vielmehr seien Hartz IV Bezieher von akuter Armut bedroht. „Das Ziel dieser Studie war, einen Betrag zu ermitteln, der neben der Sicherung der rein physischen Existenz auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe gewährleistet. So, wie es auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder als Grundlage der Berechnungen gefordert hat. Damit wären die Betroffenen auch nicht mehr von relativer Armut betroffen“, sagte Hausstein in einem Interview gegenüber den „Nachdenkseiten“. […]

Gegen Hartz, 29.05.2015

LabourNet Germany, 01.06.2015

Tacheles Sozialhilfe Newsletter, 31.05.2015

Landesarmutskonferenz BW, 30.05.2015

Wenn man wie früher einen Warenkorb nehmen würde und da alles rein tut, was ein Mensch mindestens im Monat braucht, um hier zu leben. Wissen sie, was da rauskommt? Ein Bedarf von 730 Euro.

Comedy-Show des ZDF „Die Anstalt“ vom 24.04.2018, Faktencheck

Video der Sendung „Die Anstalt“ vom 24.04.2018, ab Min. 10:47 und ab 26:27

 

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