Archiv der Kategorie: Untersuchung

Was der Mensch braucht – 2010

Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung

auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten

Stand: Januar 2010

INHALTSVERZEICHNIS

I. Vorbemerkungen: 3

II. Grundlagen der Berechnung: 3

III. Grundannahmen: 4

IV. Bedarfsermittlung: 5

V. Erläuterungen einzelner Positionen: 8

  • A. Reis, Kartoffeln, Eierteigwaren: 8
  • B. Obst und Gemüse: 8
  • C. Alkoholika, Tabakwaren: 8
  • D. Zusatzbeitrag Krankenversicherung: 8
  • E. Waschmaschine: 8
  • F. Computer, Monitor, Drucker: 8
  • G. Transportpauschale: 8
  • H. Geschirr: 8
  • I. Telefonanschluss, -gebühren, Internetanschluss, -gebühren: 8
  • J. Mitgliedsbeitrag Sportverein: 9
  • K. Monatskarte Nahverkehr: 9
  • L. Reparaturen: 9
  • M. Strom: 9
  • N. Privat-Haftpflicht- sowie Hausrat-Versicherung: 9
  • O. Eigenanteil Wohnungsinstandhaltung: 9

VI. Auswertung: 9

VII. Bewertung: 11

VIII. Schlussfolgerungen: 12

(-2-)
__________________________________________________________

I. Vorbemerkungen:

Mit der Einführung der aktuellen Sozialgesetzgebung durch die rot-grüne Regierungskoalition im Jahr 2005 entstand in breiten Teilen der Bevölkerung massiver Widerstand dagegen, der sich sowohl gegen grundsätzliche Annahmen in diesen Gesetzen wie auch gegen eine Vielzahl einzelner Inhalte und Bestandteile richtete. Dieser zu Beginn noch in der Öffentlichkeit ausgetragene Widerstand, auch in Form größerer Demonstrationen in mehreren Städten, ebbte im Laufe der Zeit spürbar ab. Dies dürfte in nicht unerheblichen Teilen auf die konsequent „aussitzende“ Haltung der Politik zurückzuführen sein, der der öffentliche Widerstand scheinbar machtlos ausgeliefert war und noch heute ist.

Die nachfolgende empirische Analyse befasst sich explizit mit den Inhalten und der Höhe einer sozialen Mindestsicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Grundlagen betreffen alle hier wohnhaften Personen – Arbeitslose, geringfügig Beschäftigte, prekär Beschäftigte, Migranten, Rentner oder weitere betroffene Bevölkerungsgruppen. All diese müssen auch unter den Verhältnissen in der Bundesrepublik ihr Dasein gestalten und benötigen dafür auch die entsprechenden materiellen Voraussetzungen.

Angrenzende Inhalte wie Sanktionierungen als auch deren rechtliche Grundlagen, Ein-Euro-Jobs, die Praxis der sogenannten Bedarfsgemeinschaften und weitere kritisierte Bestandteile, bleiben hierbei unbetrachtet. Die Betrachtung möglicher Einschränkungen bzgl. Art.11, Art.12, Art.13 GG sowie der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen bedürfen einer separaten Untersuchung. Leitgegenstand dieser Untersuchung ist ausschließlich die Frage:

„Wieviel braucht ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Leben und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?“ Weiterlesen


Beachtung einer “Studie”

um

“Die Höhe der sozialen Mindestsicherung” der TU Chemnitz

von Prof. Dr. Friedrich Thießen, Diplom-Kfm. Christian Fischer, 31 Seiten, 2008

0. Vorbemerkung

Die Autoren Friedrich Thießen und Christian Fischer befassen sich in der Studie1 mit der Höhe des Regelsatzes von Hartz-IV unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie unterscheiden zwei grundsätzliche Herangehensweisen, einen „Maximumfall“ sowie einen „Minimumfall“. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, der aktuelle Regelsatz von 351 Euro den von ihnen errechneten Maximumfall von 278 Euro deutlich überschreite, den Minimumfall, 132 Euro,  sogar um ein Vielfaches.

Folgend haben sich die Autoren der vorliegenden Beachtung der Studie anstelle eines Gutachtens befleißigt, durch eine umfassende Auszugsauswahl und deren Bearbeitung, eine fundierte Kritik anhand einer solchen realitätsfernen Grundlage vorzulegen.

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1 „Die Höhe der sozialen Mindestsicherung“, Friedrich Thießen, Christian Fischer, u.a. erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik (Lucius & Lucius, Stuttgart), Jg. 57 (2008), Heft 2 S. 145-173

1. Falsche Grundannahmen der Studie

Schon bei der Definition dieser beiden selbstgewählten Kategorien muss festgestellt werden, dass von falschen Determinanten ausgegangen wird. So wird der Maximumfall wie folgt beschrieben:

“Die Bestimmung der Obergrenze ergibt sich zwangsläufig aus den Verbrauchsmengen nicht sozialhilfeabhängiger Bürger, d.h. den Mengenverbräuchen der allgemeinen Bevölkerung. Es ist nicht vorstellbar, dass die soziale Mindestsicherung über dem verfügbaren Einkommen eines größeren Teils der Bevölkerung liegen kann.”

Hierbei bleibt völlig unberücksichtigt, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von abhängig Beschäftigten inzwischen in einem Lohnniveau arbeiten muss, welches sich nur geringfügig vom Regelsatz unterscheidet. Hinzu kommt die seit einigen Jahren explosionsartig ansteigende Zahl der sogenannten Aufstocker, welche zusätzlich zu ihrem (niedrigen) Lohn auf soziale Leistungen angewiesen sind. Gleichzeitig findet eine nicht zielführende Verwischung der Begriffe von Menge und Einkommen statt.

Im Folgenden werden exemplarisch einige Aspekte der zugrunde liegenden Studie herausgegriffen, um sie einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Weiterlesen


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