Archiv des Autors: Lutz Hausstein

Geliefert wie bestellt

Der Lieferservice FDP steht unter massivem Druck. Diesen wollte der neue Parteichef Philipp Rösler beseitigen, indem er sofort nach seinem Amtantritt als FDP-Vorsitzender am 14. Mai 2011 vollmundig versprach: „Ab heute wird die FDP liefern.“ Rösler beschrieb den Weg zurück auf die Erfolgsspur so, dass sich seine Partei „auf die Lebenswirklichkeit der Menschen, auf deren Alltagssorgen konzentrieren“ werde.

Doch es besteht offensichtlich ein fundamentales Wahrnehmungsproblem seitens der FDP und ihres „netten Herrn Rösler“ bei der Lebenswirklichkeit und den Alltagssorgen der Bevölkerung. Denn nach wie vor ist die FDP bemüht, den Menschen Pakete zuzustellen, welche in dieser Form kaum jemand aus der Bevölkerung bestellt hat und deshalb auch nicht haben möchte. Nichtsdestotrotz beharrt die FDP wie ein bockiges Kind darauf, ihre nichtbestellten Pakete beim verärgerten Empfänger abzuliefern und das Porto zu kassieren. Die tatsächlichen Alltagssorgen der Menschen hingegen ignorieren die Liberalen seit Jahr und Tag, wie beispielsweise die Forderung nach einem allgemeinen, auskömmlichen Mindestlohn oder nach einer angemessenen, grundgesetzlich verbürgten Teilhabe an der Gesellschaft. Stattdessen werden auch weiterhin mantrahaft Steuersenkungen gefordert. Weiterlesen


Wenn Grube eine Grube gräbt, …

… muss er sich damit nicht zwangsläufig für die Tieferlegung eines Bahnhofs qualifizieren. Stattdessen sollte er vielmehr tunlichst darauf achten, nicht Hals über Kopf in die Tiefen seiner eigenen Baugrube hineinzustolpern.

Wenn nun der Bahnchef Rüdiger Grube den Grünen von Ministerpräsident Kretschmann „Volksverdummung“ und „Wählertäuschung“ vorwirft, betritt Grube unsicheren Baugrund, der ihm selbst unter den Füßen wegzubrechen droht. Seine Kritik gründet darauf, dass die Verträge zum Bau des Tiefbahnhofs „Stuttgart 21“ so verfasst worden seien, dass ein Ausstieg daraus praktisch unmöglich wäre. Dies sei den Grünen von Beginn an bekannt gewesen sei, so Grubes Vorwurf.

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Ein Le(e)hrstück in Sachen Beschäftigungswunder

Der Sport- und Geländewagen-Premium-Hersteller Porsche möchte weiter expandieren. Hierzu ist auch die Einführung eines kleinen Bruders des Cayenne, des Porsche Cajun, geplant. Um die Produktion der Geländelimousine ist zwischen den Porsche-Standorten Ingolstadt, Neckarsulm und Leipzig ein heftiger Wettbewerb entbrannt, in dem nach Presseberichten Leipzig die Nase vorn haben soll. Mit dieser Entscheidung wird seitens des Leipziger Betriebsrats die Erwartung verbunden, dass damit Hunderte neuer Arbeitsplätze geschaffen würden.

In einem Beitrag des Hörfunksenders MDR-Info wurde am 14. Februar 2011 über das Leipziger Porsche-Werk berichtet. In diesem kam ein Mitarbeiter zu Wort, welcher nicht direkt bei Porsche angestellt ist, sondern über eine Zeitarbeitsfirma an Porsche verliehen wurde. Allein dieser Fakt mag aufgrund Porsches Status als Premiumhersteller aufhorchen lassen. Und schon das Regularium der Entsendung des Mitarbeiters zu Porsche weist gewisse Eigentümlichkeiten auf. So wurde er, laut seiner Aussage gegenüber der Radioreporterin, von der Zeitarbeitsfirma am Frühstückstisch angerufen und zur sofortigen Arbeitsaufnahme aufgefordert. Hierfür wurde ihm eine Frist von 45 Minuten eingeräumt, nach deren Verstreichen das Angebot keine Gültigkeit mehr hätte, da er die notwendige Flexibilität nicht hätte nachweisen können.

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Orientalischer Basar der politischen Entscheidungen

Die gerichtlich angeordnete Neuberechnung der verfassungswidrig zustandegekommenen Hartz-IV-Regelsätze versinkt im Vermittlungsausschuss in den Tiefen parteipolitischen Taktierens und wird somit endgültig zur Farce

Als das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 2010 die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig einstufte und die Bundesregierung zur transparenten Neuberechnung bis Ende 2010 aufforderte, bezeichneten dies die politischen Oppositionsparteien als „schallende Ohrfeige für die Regierung“ und lasen sofort im Kaffeesatz des Urteils, auf welchen Betrag daraufhin zu erhöhen sei. Hierbei stellten sie Beträge in den Raum, welche gleichfalls dem gerade gefällten Urteilsspruch widersprachen, da sie weder transparent noch bedarfsgerecht ermittelt wurden.

Ein geschlagenes Jahr später ist man kaum vorangekommen. Die Bundesregierung mauschelte sich in völliger Missachtung des BVerfG einen neuen – nur geringfügig höheren – Betrag zusammen, indem sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit solange an den Berechnungsgrundlagen herumexperimentierte, bis der schon zuvor feststehende Betrag von 364 Euro herauskam. Völlig unverfroren bezeichnete die zuständige Minsterin von der Leyen dies als transparent, bedarfsgerecht sowie als notwendiges Existenzminimum. Doch keinem einzigen dieser Kriterien werden Berechnungsmethode oder Ergebnis gerecht. Die im Bundesrat notwendige Zustimmung der Oppositionsparteien blieb somit zurecht versagt. Weiterlesen


Das Wahrnehmungs-Paradoxon der Wirtschaft

Seit Jahr und Tag beklagen sowohl Wirtschaftsverbände als auch namhafte Vertreter der vornehmlich konservativen und liberalen Parteien die mangelnde Flexibilität des Kündigungsschutzes in Deutschland. Dies gefährde in hohem Maße die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Zu einem aktuellen Fall jedoch gab es von diesen Seiten noch keinerlei diesbezügliche Stellungnahme zu vermelden. Dabei ist er besonders gravierend.

Hier handelt es sich aber nicht um zu unflexible arbeitsrechtliche Regelungen für Friseusen oder Krankenschwestern, bei Mitarbeitern von Autoherstellern, Sanitärfirmen oder Call-Centern. Deren Kündigungsfristen liegen, gerade in Zeiten zunehmend temporärer Arbeitsverhältnisse, häufig nur bei 4 Wochen. Zudem erfüllen diese Mitarbeiter meist auch noch nach erfolgter Kündigung ihre Aufgaben, sodass auch während dieses Zeitraums dem jeweiligen Unternehmen durch sie Gewinne erwirtschaftet werden. Ein Schaden entsteht den Unternehmen nicht. Auch belaufen sich deren Löhne nicht selten auf ein paar Hundert bis zu wenigen Tausend Euro, welche gerade für Großunternehmen mit Millionen- bis Milliardengewinnen keinen ernstzunehmenden Posten darstellen. Weiterlesen


EVS – Falsche Berechnungsgrundlage

Als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 09. Februar 2010 die Grundlagen der Festsetzung des Regelsatzes der sozialen Mindestsicherung kritisierte, machte ein Begriff die Runde, von dem bis dato die meisten Menschen noch nichts gehört hatten: EVS (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe). Das BverfG kritisierte in seinem Urteil zwar prinzipiell die Berechnung der Hartz-IV-Sätze, stellte jedoch gleichzeitig die aktuell praktizierte Berechnungsmethode der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS-Methode) nicht infrage und stellte es der Bundesregierung frei, darauf zurückzugreifen. Im selben Urteil verwies das BVerfG jedoch auch auf das Grundrecht zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz nach Art. 1 Grundgesetz (GG) zur Sicherung der physischen Existenz, sowie ein Mindestmaß an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe. Dieses ist, so das BVerfG, „unverfügbar“ und „muss eingelöst werden“. Der nun vor wenigen Tagen vorgelegte Referentenentwurf zur Neuberechnung der Regelsätze durch die Bundesregierung basiert erneut auf der EVS-Methode.

EVS als statistische Erfassung

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wurde erstmals 1962/63 in der damaligen Bundesrepublik durchgeführt und erfolgt seit 1973 im Fünf-Jahresabstand. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sowie Berlin-Ost fand die EVS erstmalig 1993 statt. Dabei handelt es sich um eine stichprobenartige Erhebung durch das Statistische Bundesamt bei etwa 0,2 Prozent aller Haushalte, also jedem fünfhundertsten. Dies betrifft in der Regel zwischen 60.000 bis 75.000 Haushalte. Ausgenommen werden hierbei jedoch Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18.000 Euro und mehr. In der EVS werden die Angaben der Haushalte zur persönlichen und sozialen Situation, Wohnverhältnissen, Vermögen, Quellen und Höhe des Einkommens wie auch Höhe und Verwendungszweck von Ausgaben aufgelistet. Dabei werden die zu untersuchenden Haushalte nach einem quotierten Plan und anhand bestimmter Merkmale eingeteilt und ausgewählt. Gemäß diesem Verfahren werden die Haushalte zuerst nach Bundesländern gruppiert. Anschließend erfolgt eine weitere Gruppierung nach den Merkmalen Haushaltstyp, soziale Stellung und Haushaltsnettoeinkommen. Anhand dieser verschiedenen Gruppierungsmerkmale werden nun die Haushalte ausgewählt, welche in die Statistik Eingang finden.

In einem ersten Schritt erfolgt eine Abfrage zu den einzelnen Haushaltsmitgliedern, ihrem Alter und ihrer Ausbildung, der Wohnsituation, Geld- und Sachvermögen sowie der Ausstattung der Haushalte. Anschließend sind von den Befragten für den Zeitraum von drei Monaten ihre Einnahmen als auch alle Ausgaben in ein Haushaltsbuch einzutragen. Parallel dazu führt jeder fünfte befragte Haushalt ein Feinaufzeichnungsbuch, in welchem alle Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren samt ihrer Mengen für einen Monat detailliert aufzulisten sind. Die aus diesen Daten generierten Statistiken werden vom Statistischen Bundesamt nach deren Aufarbeitung in den Folgejahren veröffentlicht.

Das Alternativmodell

Seit 01. Juli 1990 dient ein Teil dieser EVS-Datenbasis dazu, die damalige Sozialhilfe zu berechnen sowie – seit der Einführung der Hartz-Gesetze – den Eckregelsatz für Hartz IV. Die Berechnungsmethode nach der EVS-Statistik löste das bis dahin gebräuchliche Warenkorb-Modell ab. Hierbei wurde von Wissenschaftlern ein an die Teilhabe-Normen des Grundgesetzes gebundener Warenkorb gebildet, in welchem die dafür notwendigen Güter und Dienstleistungen enthalten sind. Diese Bestandteile wurden mit Preisen, welche sich im unteren Viertel des Preisspektrums bewegten, bewertet. Hauptkritikpunkt am Warenkorbmodell und Argument zum Übergang zur EVS-Methode war die Subjektivität, welche sowohl die Bestandteile als auch die Mengen des gebildeten Warenkorbs maßgeblich beeinflusste.

Diesem sollte nun mit dem Rückgriff auf die Daten des Statistischen Bundesamts Abhilfe geleistet werden. Da Statistiken keinen subjektiven Interpretationsraum gestatten, sondern stattdessen auf großer Datenbasis fußende, unbestechliche Zahlen liefern, sei die EVS-Methode deutlich besser zur Ermittlung des Existenzminimums und damit zur Höhe des Regelsatzes geeignet, so die Verfechter. Diese Darstellung wird jedoch schon an der Stelle brüchig, wenn normative Setzungen bei der Warenkorbmethodik vehement kritisiert, gleichzeitig im Nachgang zur EVS-Statistik normative Kürzungen einzelner Positionen vorgenommen werden. Dabei wird die Kernfrage der Problematik pro oder contra EVS noch nicht einmal berührt. Ist die EVS überhaupt methodisch geeignet, ein Existenzminimum zu ermitteln? Weiterlesen


Bildungsferne Schichten in der Politik

Als das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 20010 sein Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Regelsätze fällte, stellte es in seiner Begründung u.a. folgendes fest:

„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“

„Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen.“

„Zur Ermöglichung dieser verfassungsgerichtlichen Kontrolle besteht für den Gesetzgeber die Obliegenheit, die zur Bestimmung des Existenzminimums im Gesetzgebungsverfahren eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offen zu legen.“

„Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist.“

„Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben durchführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch verankern.“

Diese Aussagen des BverfG sind selbst für juristische Laien verständlich und können wie folgt zusammengefasst werden:

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Steuern runter! Steuern rauf! Steuern irgendwas!

Seit Monaten widmen sich Politiker, vornehmlich der Regierungsparteien CDU/CSU und FDP, mit stetig steigender Intensität der Steuer-Frage. Dabei nimmt die Halbwertszeit der Zustimmung zu eigenen Forderungen permanent drastisch ab. Verstieg sich die FDP noch vor der Bundestagswahl 2009 dazu, pauschal Steuersenkungen als ihre Kern-Wahlaussage zu formulieren, obwohl von allen Seiten deren Realisierbarkeit bezweifelt wurde, kippte die FDP-Bundesführung ihre Forderung nach dem Ausgang der NRW-Landtagswahl endgültig. Seitdem vernimmt die staunende bundesdeutsche Bevölkerung von den verschiedensten Politikern der FDP die unterschiedlichsten, teils völlig widerstrebenden Aussagen zur Steuer-Thematik, welche sich in ihrer Gesamtheit immer stärker zu einem einzigen indifferenten Hintergrundrauschen entwickeln. Die Politiker der CDU hingegen waren seit Beginn der neuen Koalition weniger eindeutig als die FDP. Hierbei sei nur exemplarisch auf die Verklausulierung des „Finanzierungsvorbehalts“ verwiesen. Doch schon zum damaligen Zeitpunkt gab es von deren Seiten unterschiedlichste, in der Öffentlichkeit geäußerte, Meinungen, sodass die derzeitigen Hüh-/Hott-Forderungen keine neue Qualität darstellen würden.

Eines jedoch haben die Politiker, sowohl von CDU/CSU als auch FDP, gemeinsam. Alle sprechen sie von DEN Steuersenkungen oder DEN Steuererhöhungen. Diese simplifizierende Pauschalierung stellt den Sachverhalt so dar, als gäbe es nur eine einzige Steuer, die man je nach Betrachtung der Dinge, senken oder erhöhen würde. Dies ist natürlich hanebüchener Unsinn. Gerade in der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl verschiedenster Steuern, welche jeweils die unterschiedlichsten Steuertatbestände betreffen und somit auch völlig verschiedene Steuerzahler be- oder entlasten können. So stellt sich vielmehr die Frage, welche Steuer welcherart verändert wird, um überhaupt die daraus resultierenden Folgen bewerten zu können. Die durch die Politiker vorgenommenen pauschalierenden Äußerungen sind jedoch nur öffentlichkeitswirksame Nebelkerzen, in derem Rauch anschließend die wirklichen Steuerveränderungen unbemerkt vorgenommen werden sollen, um das eigene Wähler-Klientel zu bedienen. Weiterlesen


Krisengewinnler entlarvt!

Der ARD-Presseclub brachte es an den Tag. Dem völlig unabhängigen Publizisten Hugo Müller-Vogg ist es dank seiner unnachgiebigen Recherchen gelungen, die wahren Gewinner der letzten Krise zu identifizieren. Mit der Pulitzer-Preis-verdächtigen Erkenntnis, dass Renter und Hartz-IV-Empfänger die großen Gewinner der Krise sind, da sie auch in diesen schweren Zeiten über, durch die Bundesregierung gesicherte, stabile Einkommen verfügen, gelang es Müller-Vogg, den so lange gesuchten Baustein im großen Welten-Puzzle zu finden. Die logische Schlussfolgerung des diplomierten Volkswirtschaftlers lautet danach auch auf die Heranziehung dieser Krisengewinnler an deren Folgen.

So möchte denn auch der steuerzahlende Krisenverlierer, die nur knapp über dem Existenzminimum entlohnte Supermarktkassiererin ebenso wie der monatlich Tausende Steuer-Euro abdrückende Multimillionär, diesen Gewinnern in die Ohren schreien:

„Rückt sie heraus, unsere Hunderte Milliarden von Euro, welche ihr in euren Yachten an der Côte d´Azur liegen habt. Gebt sie zurück, eure von uns bezahlten Villen und Schlösser. Grabt die Schatzkrüge wieder aus, aus euren üppigen Vorgärten.“ Weiterlesen


Westerwelles „Schweigende Mehrheiten“ und die Schweigespirale

In der vom FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle erneut angestoßenen scheinheiligen Debatte über Hartz-IV-Empfänger propagiert er deren “anstrengungslosen Wohlstand”. Dabei verweist Westerwelle auf eine von ihm vermutete “schweigende Mehrheit”, deren Sprachrohr er lediglich sei. Hiermit möchte er über das demokratische Prinzip der Mehrheits-Herrschaft über Minderheiten seine völlig inakzeptablen diffamierenden Äußerungen legitimieren.

Wie es dem deutschen Außenminister und FDP-Vorsitzenden gelungen ist, aus einem Schweigen eine eindeutige Meinung herauszulesen, bleibt natürlich völlig unerklärlich und vermag wohl nur er selbst zu erkennen. Auch wenn man wohlwollend seine Äußerungen als Wiedergabe von an einigen Stammtischen getätigten Parolen betrachten würde, verbleibt ein großes Fragezeichen, woher er von diesen wenigen Stammtischen die Repräsentativität einer vermeintlichen Bevölkerungsmehrheit beziehen möchte. Weiterlesen


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